Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Noch kein Mitglied?

Um alle Funktionen des Forums nutzen zu können, sollten Sie sich registrieren. Heute noch, bevor ein Anderer schneller ist!

Links

Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 12 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher registrieren.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Quadpowersaar - Quadforum Saarland. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Dienstag, 14. Dezember 2010, 10:05

Offizielles Statement zum Thema Winterreifen für Quad und ATV

Also In nem anderen Quad-Forum hab ich was gefunden, was zur eindeutigen Klärung des Sachverhaltes bezüglich der neuen Winterreifenpflicht und unseren Fahrzeugen dienen sollte... :thumbup:

Zitat

Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem Sachstand mitteilen.

"* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."

Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.

Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.


Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind
M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur
so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Jörg Redöhl
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44
10115 Berlin


Fazit: Wir Stollenfahrer dürfen offiziell auf verschneiten Pisten lenken, der Rest sollte über eine Umrüstung nachdenken! (Reimt sich konkret! :D)

Werbung powered by Google

Der Gästezugriff auf dieses Forum wurde limitiert. Insgesamt gibt es 12 Beiträge in diesem Thema.
Um sie alle lesen zu können müssen Sie sich vorher registrieren.